Honorar

Die Honorarrechnung für Privatgutachten erfolgt in Anlehnung an die Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRIb) oder in Form einer Honorarpauschale. Das Honorar für andere Leistungen (z. B. überschlägige Wertermittlungen, Kurzbewertungen, gutachterliche Stellungnahmen) kann nach § 33 HOAI 635 ff. BGB frei vereinbart werden.

Vor der Auftragsvergabe werden wir gemeinsam in Ruhe besprechen, was ich tun kann, damit Sie später eine Leistung erhalten, die Ihnen auch wirklich weiterhilft. Bei Streitigkeiten (z. b. Ehescheidung, Erbauseinandersetzung, auch bei steuerlicher Wertermittlung) biete ich Ihnen zudem eine Vorab-Prüfung, um vor Auftragserteilung zu klären, ob sich der finanzielle Aufwand für ein umfassendes Wertgutachten lohnt.

Wünschen Sie im Ankaufs- oder Verkaufsfall einer Immobilie (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Wohnungseigentum) eine unabhängige fachlich qualifizierte Besichtigung und Auskunft über den Wert der betreffenden Immobilie benötigen aber kein ausführliches Verkehrswert-Gutachten, biete ich Ihnen eine Kurzbewertung an, die speziell auf Ihre Bedürfnisse und Fragestellungen zugeschnitten ist.